1.1.
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Resortzimmern zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen der TeNo GbR "Resort Kormoran" nachstehend TeNo GbR "Resort Kormoran" genannt.
1.2.
Geschäftsbedingungen der Gäste finden nur Anwendung, wenn dies vorher schriftlich vereinbart wurde.
1.3.
Schriftform liegt auch vor, wenn über email der Schriftverkehr erfolgt. Der andere Vertragspartner muss seinen Namen, Telefonnummer sowie vollständige Anschrift mitteilen.
2.1.
Der Vertrag kommt durch die Annahme der Anfrage/Antrag des Gastes durch die TeNo GbR "Resort Kormoran" zustande. Der Abschluss des Vertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Der Vertrag kann nicht einseitig gelöst werden. Die TeNo GbR "Resort Kormoran" ist berechtigt, die Zimmerbuchung schriftlich anzufordern. Hiernach kommt es zu einer schriftlichen Bestätigung zur Annahme des Vertrages nebst Berücksichtigung dieser AGB durch die TeNo GbR "Resort Kormoran".
2.2.
Vertragspartner sind die TeNo GbR "Resort Kormoran" und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er der TeNo GbR "Resort Kormoran" gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag.
3.1.
Die TeNo GbR "Resort Kormoran" ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit der TeNo GbR "Resort Kormoran" beschränkt.
3.2.
Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen die vereinbarten Preise der TeNo GbR "Resort Kormoran" zu zahlen. Die Preise der einzelnen Zimmer werden auf einer separaten Liste jedem Gast auf Wunsch zur Verfügung gestellt. Maßgebend ist der Preis bei Vertragsabschluss.
3.3.
Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
3.4.
Die TeNo GbR "Resort Kormoran" ist berechtigt den Preis zu ändern, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung der TeNo GbR "Resort Kormoran" oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und die TeNo GbR "Resort Kormoran" dem zustimmt.
3.5.
Die TeNo GbR "Resort Kormoran" ist berechtigt, bei Vertragsabschluss eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und der Zahlungstermin müssen schriftlich vereinbart werden. Sie beträgt dann 50% der Vertragsleistung und ist bis zum vereinbarten Termin auf das Konto der TeNo GbR "Resort Kormoran" zu überweisen. Ansonsten besteht kein Anspruch auf Erfüllung.
3.6.
Reservierungen von Funktionsräumen (Restaurant o. ä.) stehen dem Gast nur zur vereinbarten Zeit zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme der Funktionsräume über den vereinbarten Zeitraum hinaus bedarf der Zustimmung der TeNo GbR "Resort Kormoran".
3.7.
Der Gast haftet für die pflegliche Behandlung der Einrichtung und stellt dieTeNo GbR "Resort Kormoran" von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung frei.
3.8.
Frühstück wird im Zeitraum von werktags von 07:00 – 09:00, Sonn- und Feiertage von 08:00 – 10:00 gereicht.
4.1.
Ein Rücktritt des Gastes des mit der TeNo GbR "Resort Kormoran" abgeschlossenen Beherbergungsvertrages bedarf der schriftlichen Zustimmung der TeNo GbR "Resort Kormoran". Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Gast die vertragliche Leistung nicht in Anspruch nimmt.
4.2.
Sofern zwischen TeNo GbR "Resort Kormoran" und dem Gast ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Gast bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der TeNo GbR "Resort Kormoran" auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber der TeNo GbR "Resort Kormoran" ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges der TeNo GbR "Resort Kormoran" oder eine von ihr zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.
4.3.
Bei vom Gast nicht in Anspruch genommener Zimmerüberlassung hat dieTeNo GbR "Resort Kormoran" die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie eingesparte Aufwendungen anzurechnen.
Nimmt ein Gast vertragliche Leistungen, die er im Voraus bestellt und reserviert hatte, nicht ab, so bleibt er zur Zahlung des vereinbarten Preises in
folgender Höhe verpflichtet:
Für eine Stornierung 2 Tage vor Anreisetermin werden 80% der bestellten Leistung fällig
Für eine Stornierung 1 Tage vor Anreisetermin werden 90% der bestellten Leistung fällig.
Für eine Stornierung am Anreisetermin werden 100% der bestellten Leistung fällig.
4.4.
Bei Frühabreise, die der TeNo GbR "Resort Kormoran" erst während des Aufenthaltes des Gastes mitgeteilt werden, behält sich die TeNo GbR "Resort Kormoran" vor, 50% der bestellten Leistung, bis zum ursprünglich vereinbarten Abreisedatum, zu berechnen.
5.1.
Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von der TeNo GbR "Resort Kormoran" gesetzten angemessenen Frist nicht geleistet, kann die TeNo GbR "Resort Kormoran" vom Vertrag zurücktreten.
5.2.
Die TeNo GbR "Resort Kormoran" ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, falls
5.2.1.
Höhere Gewalt oder andere von der TeNo GbR "Resort Kormoran" nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.
5.2.2.
Zimmer unter irreführender oder falscher Angaben wesentlicher Tatsachen, z. B. an der Person des Gastes oder des Zweckes, gebucht werden.
5.2.3.
Die TeNo GbR "Resort Kormoran" begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der TeNo GbR "Resort Kormoran" in der Öffentlichkeit gefährden kann.
5.2.4.
Zahlungsverzug besteht (s. P. 8.2.) und die TeNo GbR "Resort Kormoran" berechtigten Zweifel
hat, die vorherigen Rechnungen bezahlt zu bekommen.
5.3.
Die TeNo GbR "Resort Kormoran" hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittrechtes unverzüglich, wenn möglich in schriftlicher Form, in Kenntnis zu setzen.
5.4.
Bei berechtigtem Rücktritt durch die TeNo GbR "Resort Kormoran" entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.
5.5.
Die TeNo GbR "Resort Kormoran" kann dem Vertragspartner bzw den Gästen eine adäquate Ersatzunterkunft (gleicher Qualität) zur Verfügung stellen, wenn dies dem Vertragspartner zumutbar ist, besonders wenn die Abweichung geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist.
5.6.
Eine sachliche Rechtfertigung ist beispielsweise dann gegeben, wenn der Raum
unbenutzbar geworden ist, bereits einquartierte Gäste ihren Aufenthalt verlängern, eine Überbuchung vorliegt oder sonstige wichtige betriebliche Maßnahmen diesen Schritt bedingen.
5.7.
Allfällige Mehraufwendungen für das Ersatzquartier gehen auf Kosten der TeNo GbR "Resort Kormoran".
6.1.
Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, Zimmerkategorie. Die TeNo GbR "Resort Kormoran" ist grundsätzlich bemüht, den Erfordernissen entsprechend die Zimmer vorzuhalten. Ist dies nicht möglich, ist die TeNo GbR "Resort Kormoran" verpflichtet, entsprechenden, gleichwertigen Ersatz zu beschaffen
6.2.
Die Übernahme der Zimmer ist ab 15:00 Uhr möglich. Anreisen nach 17.30 Uhr sind vorab telefonisch abzustimmen und können grundsätzlich nicht garantiert werden.
6.3.
Am vereinbarten Abreisetermin sind die Zimmer bis 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Eine verspätete Abreise ist grundsätzlich mittels late check out zu buchen. Ansonsten sind 50% des Listenpreises der TeNo GbR "Resort Kormoran" zu zahlen.
6.4.
In den Zimmern ist das Rauchen grundsätzlich verboten. Wird gegen diese Vereinbarung verstoßen, fallen Euro 100,00 zzgl. der ges. MwSt. pro Nutzungstag an Reinigungskosten an.
6.5.
Die Essenszubereitung auf den Zimmern ist auf das geringstmögliche zu begrenzen. Das Kochen/Braten/Grillen in den Zimmern/ Terrasse ist strengstens verboten.
Für die Aufbewahrung von Essen steht der resorteigene Kühlschrank jederzeit zur Verfügung.
6.6.
Die Einnahme von Alkohol ist dahingehend zu begrenzen, dass eine Belästigung der anderen Resort Kormorangäste unterbleibt und die Sicherheit des Hauses nicht gefährdet ist.
7.1.
Für die unbeschränkte Haftung der TeNo GbR "Resort Kormoran" gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
7.2.
Weckaufträge werden von der TeNo GbR "Resort Kormoran" mit größtmöglicher Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
7.3.
Nachrichten und Post werden mit größtmöglicher Sorgfalt behandelt. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
7.4.
Eine Haftung der TeNo GbR "Resort Kormoran" für Leistungen Dritter besteht nicht.
7.5.
Für Diebstähle aus den allgemein zugänglichen Räumen der TeNo GbR "Resort Kormoran" übernimmt die TeNo GbR "Resort Kormoran" keinerlei Haftung. Im Zimmer kann eine Haftung nur dann übernommen werden, wenn der Nachweis auf grobe Fahrlässigkeit durch die TeNo GbR "Resort Kormoran", auch für Erfüllungsgehilfen der TeNo GbR "Resort Kormoran", erbracht wird. Für Wertgegenstände, Schmuck, Bargeld etc. wird keinerlei Haftung übernommen. Der Nachweis obliegt dem Gast.
7.6.
Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der TeNo GbR "Resort Kormoran" auftreten, wird die TeNo GbR "Resort Kormoran" bei Kenntnis bemüht sein, unverzüglich Abhilfe zu schaffen. Der Gast ist verpflichtet dazu beizutragen, die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
8.1.
Rechnungen sind grundsätzlich nach Erhalt sofort und ohne Abzug von Skonto fällig.
8.2.
Bei Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen ist die TeNo GbR "Resort Kormoran" berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über den Diskontsatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen.
9.1.
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme, oder dieser Geschäftsbedingungen für die Resort Kormoran aufnahme sollten schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
9.2.
Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der TeNo GbR "Resort Kormoran".
9.3.
Es gilt deutsches Recht
9.4.
Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Resortaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmung nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften
9.5.
Eine Ausfertigung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird dem Gast auf Wunsch zugesandt, ist Bestandteil der Homepage der TeNo GbR "Resort Kormoran" und liegt ferner in jedem Zimmer zur Einsichtnahme aus.
Zehdenick, den 1. Februar 2020
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